Evangelisch in Brackel

von Gerd Kerl, Pfarrer in Ruhe

Lutherisch- reformiert-uniert:
Der Bekenntnisstand der Ev. Kirchengemeinde Brackel oder was ist Evangelisches Profil heute?

  1. Evangelisch-katholisch

Als ich in Brackel aufwuchs und meine Kindheit in den 50er-Jahren und meine Jugend in den 60er-Jahren hier verlebte, war klar: ich bin evangelisch und die anderen waren katholisch. Sie gingen aus der Flüchtlingssiedlung kommend an meinem Elternhaus, Oberdorfstraße 1, vorbei mit dem kath. Gesangbuch unterm Arm zur Clemenskirche zum Kommunionunterricht oder zur Messe. Bis zum 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965) war die Stimmung auch eher abgrenzend bis feindselig. Immer wieder kursierten Gerüchte, es gäbe Bestrebungen der katholischen Seite, die Kirche am Hellweg wiederzubekommen, immerhin hatte von 1290 bis 1550 ein katholischer Priester hier Dienst getan und die Verbindung zur Kommende war historisch und althergebracht.

Die Katholiken feierten Karneval und trugen Masken und hielten die Fastenzeit ein und gingen zur Beichte. Das brauchten wir Evangelischen nicht und wir waren stolz darauf. Denn wir waren frei und reichsunmittelbar zum lieben Gott ohne Vermittlung durch die (katholische) Kirche.

Die Atmosphäre änderte sich total nach dem 2. Vatikanischen Konzil. Jetzt gab es ökumenische Gesprächskreise, man kam sich näher, entdeckte einander. Die ökumenische Pforte wurde gebrochen in die Jahrhunderte alte Kommendemauer mit dem Symbol des Kreuzes in einem kleinen Fenster: Nur durch das Kreuz und unter dem Kreuz werden wir wieder zusammenkommen.

  1. Was ist nun das „evangelisch“ im Namen der Kirchengemeinde Brackel?

Meine Grundhaltung: „ich bin evangelisch“ hielt bis weit in das Studium an. Sie wurde erst im Vikariat durch zwei Begegnungen irritiert.

In meinem Gemeindevikariat in Bonn trafen meine Frau und ich auf einen Presbyter, der als Ministerialrat aus Niedersachsen in die damalige Bundeshauptstadt zugezogen war. Er beschwerte sich darüber, dass bei der Konfession in seiner Lohnsteuerkarte nur „ev.“ stand und nicht (wie er es gewohnt war) ev.-luth. oder ev.-ref. Seine Identität als evangelischer Christ brauchte offensichtlich einen Zusatz. Ev. lutherisch im Gegensatz zu den Reformierten.

Die andere Begegnung war die mit Berthold Heiermann, einem durch und durch reformierten Kollegen im Predigerseminar in Soest. Wir haben uns über viele Dinge die Köpfe heiß geredet und nicht nur, aber zum Teil waren es eben Unterschiede, die aus unserem Herkommen rührten. Er stammte aus der reformierten Gemeinde Altena.

Allmählich begriff ich, dass auch meine Identität als Christ eine konfessionelle Dimension hatte. Ich bin doch auch durch meine Heimatgemeinde Brackel eher lutherisch geprägt.

Ich gehöre wahrscheinlich der letzten Generation an, die noch Luthers kleinen Katechismus im Konfirmandenunterricht auswendig gelernt hat. (EG Nr.855 Seite 1312ff)

Und hier liegt bei mir sicher (neben den Predigten von Pfarrer Schreyer und Pfarrer Pukrop) eine wichtige Prägung. Im Gemeindebuch der EKvW und im Almanach der westfälischen Kirche steht unter Katechismus: Lutherischer Katechismus.

Und natürlich wusste ich schon während meines Studiums und durch die alten Schriften über die Brackeler Kirchengeschichte: Arend Rupe wurde durch Martin Luther (vor allem durch seine Lieder!) geprägt und hat seine Lehre hier in Brackel verbreitet.

Also diese Kirchengemeinde ist evangelisch, aber mit lutherischen Wurzeln und Traditionen. Sie hat als Bekenntnisstand: lutherisch.

  1. Brackel als Teil der Grafschaft Mark

Das besondere an der Grafschaft Mark ist, dass in ihr die Reformation von den Gemeinden aus eingeführt wurde. In anderen Gegenden Deutschlands war es Sache der Landesherren. Und oft kam es in der Zeit nach der Reformation dann auch zu Konfessionswechseln aus Zwang. Nicht so in der Grafschaft Mark. Johann III, (1521-1539) der Landesfürst führte den Beinamen der Friedfertige. In der Reformationszeit zeigte Johann eine ausgleichende Haltung, die sich um eine „via media“, einen mittleren Weg, zwischen den beiden Bekenntnissen bemühte. Einer seiner wichtigsten Berater war der Humanist Konrad Heresbach. Der Landesherr griff jedenfalls nicht ein, wenn eine Gemeinde evangelisch wurde, obwohl er selbst katholisch blieb. Sein Sohn Wilhelm V. (1539-1592) blieb im Prinzip bei dieser Linie. Deshalb gibt es in der Grafschaft Mark ganz unterschiedliche Reformationsjubiläen: Lippstadt 1524, Soest 1532, Brackel 1550, Iserlohn 1558, Asseln 1560, Dortmund 1580, um nur einige aufzuzählen. Die geschichtliche Entwicklung ist deshalb von Bedeutung, weil aus dieser Tatsache die Entwicklung des presbyterial-synodalen Prinzips herrührt. Die Gemeinden haben sich auch später, als die Mark zu Preußen kam, nichts vorschreiben lassen und versucht, ihre Sachen selbständig zu regeln.

  1. Der Unionsaufruf des preußischen Königs 1817

Zur Zeit des 300-jährigen Reformationsjubiläums gab es auf dem Gebiet der Grafschaft Mark 87 lutherische Gemeinden mit 95 Predigern und 42 reformierte Gemeinden mit 45 Predigern in vier Landeskirchen. Die Mark war also das größte gemischtkonfessionelle Gebiet Westfalens. (Nur Hamm war relativ geschlossen reformiert!) Die Gemeinden waren in verschiedenen Landeskirchen und hatten verschiedene Synoden. Die Reform des Königs in Preußen setzte nun beim Gottesdienst an. Er wollte einen Gottesdienst in Preußen, in welchem die Lehrunterschiede zwischen Lutheranern und reformierten keine kirchentrennende Bedeutung mehr haben sollten und man gemeinsam das Abendmahl feiern konnte. Die Kommission, die er eingesetzt hat, hat eigenmächtig ihren Auftrag auf das Thema Berufstüchtigkeit der Pfarrer, Kirchenzucht und Kirchenverfassung ausgeweitet. Die Impulse der französischen Revolution haben so am Ende zu einer Demokratisierung der Ev. Kirche geführt, indem sie Synoden geschaffen haben, die die Kirche leiten. Den Unionsaufruf verfasst hat ein reformierter Pastor aus Hamm: Rulemann Friedrich Eylert.

In Folge dieses Aufrufs kam es zunächst z.B. in Hagen zu begeisterten gemeinsamen Feiern aus Anlass des Reformationsjubiläums, aber dann zu einem erbitterten Agendenstreit der von 1822-1834 dauerte. Brackel hat 1817 das Abendmahl zum ersten Mahl „uniert“ gefeiert. Die Gemeinde hat sich dem Hagener Modell angeschlossen und dass bedeutete, man hat große Oblaten gebrochen, denn Oblaten (ungesäuertes Brot) galten als lutherisch, das Brechen des Brots galt als reformierte Tradition. (siehe Gemeindebuch der EKvW Hrsg. Jens Murken, Bielefeld 2008, S. 298 )

Wie war das nun mit dem Namen der Gemeinde in Brackel? Fragen wir einen, der es wissen muss: Pfarrer Theodor Bräcker. Er schreibt in seiner kleinen Geschichte Brackels: Ländliche Verhältnisse aus älterer und neuerer Zeit veranschaulicht durch Bilder aus der Geschichte Brackels von 1896:

„Am 25. Juni 1830, als am Jubelsfeste zur Erinnerung an die Übergabe der Konfession zu Augsburg (25.Juni 1530), wurde die Berliner Agende eingeführt und das heil. Abendmahl zum ersten Male nach dem Ritus der unierten Kirche gefeiert. Man gebrauchte neue große Hostien, die durchgebrochen wurden. Die Gemeinde nannte sich nach dem 25. Juni 1830 nicht mehr lutherisch, sondern nur evangelisch.“ (Seite 82) Im Blick auf „das erste Mal“ hat Pfarrer Bräcker wohl nicht ganz recht, wenn man die Zeit seit 1817 dazu nimmt, aber eine offizielle Agende gab es vorher ja auch nicht.

Man kann davon ausgehen, dass Brackel zu diesem Zeitpunkt der Union beigetreten ist und jetzt bis heute auf die Frage: was sind wir denn nun in Brackel die richtige Antwort lautet: lutherisch uniert.

  1. Worin liegen die Unterschiede der Bekenntnisse?

Immerhin hat es noch bis 1974 gedauert, bis sich die lutherischen und reformierten und unierten Kirchen in der Leuenberger Konkordie (EG 859) auf die Formel geeinigt haben:

1 Die dieser Konkordie zustimmenden lutherischen, reformierten und aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie die ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder stellen aufgrund ihrer Lehrgespräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums fest, wie es nachstehend ausgeführt wird. Dieses ermöglicht ihnen, Kirchengemeinschaft zu erklären und zu verwirklichen. Dankbar dafür, daß sie näher zueinander geführt worden sind, bekennen sie zugleich, daß das Ringen um Wahrheit und Einheit in der Kirche auch mit Schuld und Leid verbunden war und ist.

2 Die Kirche ist allein auf Jesus Christus gegründet, der sie durch die Zuwendung seines Heils in der Verkündigung und in den Sakramenten sammelt und sendet. Nach reformatorischer Einsicht ist darum zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente notwendig und ausreichend. Von diesen reformatorischen Kriterien leiten die beteiligten Kirchen ihr Verständnis von Kirchengemeinschaft her, das im folgenden dargelegt wird.

Ausgebrochen war der Streit zwischen Luther und Zwingli, dem Züricher Reformator, an der Frage der Abendmahlsauslegung. Wie sind die Worte: Das ist mein Leib oder das ist mein Blut zu verstehen? Zwingli deutete diese Worte als „das bedeutet mein Leib“ also symbolisch zeichenhaft. Luther hielt daran fest: in der Schrift steht ein „ist“, das ist ein Geheimnis und es ist wirklich die Gegenwart Christi in, mit und unter Brot und Wein.

Ein anderer Streitpunkt war die Gestaltung der Kirchen: In den reformierten Kirchen gab (gibt) es keine Bilder, in Zürich gab es 200 Jahre auch keine Musik, in Genf, der Stadt Calvins, nur Psalmengesänge. Luther konnte dagegen sagen

Ich liebe die Musik,
weil sie
1. ein Geschenk Gottes und nicht der Menschen ist,
2. weil sie die Seelen fröhlich macht,
3. weil sie den Teufel verjagt
4. weil sie unschuldige Freude weckt.
Darüber vergehen die Zornanwandlungen, die Begierden, der Hochmut.
Ich gebe der Musik den ersten Platz nach der Theologie.
Ich lobe die Fürsten Bayerns deshalb, weil sie die Musik pflegen. Bei uns Sachsen werden die Waffen und die Bombarden gepredigt. (WA Bd. 30 II, S. 696)

Wenn man die Bilder von Calvin und Zwingli mit denen Luthers vergleicht, sieht man, dass die reformierte Tradition das Thema: „mit Ernst o Menschenkinder das Herz in euch bestellt“ in den Vordergrund stellt. Für die lutherische Theologie stand immer die Frage der Rechtfertigung allein aus Gnade im Vordergrund. Für die Reformierten war es immer die Frage nach der Heiligung, also was heißt es, als gerechtfertigter Christ in dieser Welt zu leben. Ist die Antwort, die schon der Kirchenvater Augustin gab: „Liebe und tu was du willst“ ausreichend oder braucht es nicht auch für Christen „Geländerstangen für den Gerechtfertigten“? Auch die Frage, was Christentum und Politik miteinander zu tun haben, wird von den Reformierten leichter mit Ja beantwortet als von Theologen in lutherischer Tradition. So rufen die Reformierten schneller den Status confessionis aus, also den Punkt, wo man als Christ auf keinen Fall mehr mitmachen kann und notfalls zum Märtyrer werden muss.

Die lutherische Reformation hatte immer stärker Sorge, dass das Evangelium von der freien Gnade verdunkelt würde, wenn man nur eine politische Richtung als christlich ausgeben würde.

Die Lehre von der doppelten Vorherbestimmung (Gott hat die einen für den Himmel, die anderen für die Hölle bestimmt, die Erfolgreichen hier kommen in den Himmel) hat in der reformierten Tradition dazu geführt, dass die Reformierten in der Regel reicher waren als die Lutherischen und der amerikanische Kapitalismus hat klar eine reformierte Basis. Zur Zeit der Unionsgründung im 19. Jahrhundert bezog sich dies auch auf die Gemeinden und damit auch auf die Besoldung der Pfarrer. (In der EKvW hat erst das Finanzausgleichsgesetz der 60er-Jahre für annähernd gleiche finanzielle Verhältnisse unter den Gemeinden gesorgt.)

In reformierter Tradition gibt es mehr Ämter als nur das Pfarramt. Lehrer und Diakone und Älteste gehören nach neutestamentlicher Auslegung auch dazu. Die Beteiligung der Laien an der Kirchenleitung ist altes reformiertes Prinzip, auch an der Kirchenzucht: deshalb gibt es im calvinistisch geprägten Holland keine Gardinen, weil die Ältesten in die Wohnungen sehen müssen, ob dort alles in guter Ordnung zugeht.

Der Unterschied in der Gottesdiensttradition war der größte für die Gemeinden. Die lutherischen Gemeinden hielten an der Messform fest (Ausnahme Württemberg), während die reformierten Gemeinden dem oberdeutschen Predigtgottesdienst mit Katechismuslesung zuneigten. (EG 801, Seite 1236-1237)

  1. Die altkirchlichen Bekenntnisse im Gottesdienst

In unserem Gottesdienst bekennen wir unseren christlichen Glauben in der Regel mit dem sog. Apostolischen Glaubensbekenntnis (RWL = Ausgabe des Evangelischen Gesangbuchs für die Evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe).

RWL 853 Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Das Apostolische Glaubensbekenntnis geht auf die Frühzeit der Kirche zurück. Seit Anfang des 5. Jahrhunderts ist es in seiner jetzigen Form schriftlich belegt. Als Taufbekenntnis verbindet es die Kirchen. Die evangelischen Kirchen bekennen es in weltweiter Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche, der altkatholischen Kirche, den anglikanischen Kirchen und vielen anderen. Es hat seinen traditionellen Ort in der Feier des Gottesdienstes. Interessant ist, welche Kirche hier fehlt: die orthodoxe. Sie haben dieses Bekenntnis nicht, weshalb die einleitende Formel im Gottesdienst „mit der ganzen Christenheit auf Erden“ leider nicht stimmt. Besser: lasst uns Gott loben mit dem Bekenntnis unseres Glaubens

Ich glaube an Gott,

den Vater, den Allmächtigen,

den Schöpfer des Himmels und der Erde,

und an Jesus Christus,

seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,

empfangen durch den Heiligen Geist,

geboren von der Jungfrau Maria,

gelitten unter Pontius Pilatus,

gekreuzigt, gestorben und begraben,

hinabgestiegen in das Reich des Todes,

am dritten Tage auferstanden von den Toten,

aufgefahren in den Himmel;

er sitzt zur Rechten Gottes,

des allmächtigen Vaters;

von dort wird er kommen,

zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist,

die heilige christliche[A] Kirche,

Gemeinschaft der Heiligen,

Vergebung der Sünden,

Auferstehung der Toten

und das ewige Leben.

Amen.

Das gemeinsame Sprechen ist eine Frucht des Kirchenkampfes. Die Gemeinden haben sich mit ihren Pfarrern solidarisiert im Angesicht der Gestapospitzel, die die Predigt mitschrieben.

RWL 854 Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel

Das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel wurde schon im Jahr 381 formuliert. Es ist das im weitesten Sinn ökumenische Glaubensbekenntnis, weil es die gesamte Christenheit verbindet.

Im Abschnitt über den Heiligen Geist gibt es allerdings an einer Stelle unterschiedliche Überlieferungen. In den orthodoxen Kirchen ist die ursprüngliche Fassung in Geltung. Sie lautet "Wir glauben an den Heiligen Geist, ... der aus dem Vater hervorgeht." Die Ergänzung "und dem Sohn" stammt aus dem Mittelalter. Als Ausdruck des gemeinsamen Glaubens kann in ökumenischen Gottesdiensten, die mit orthodoxen Christen zusammen gefeiert werden, dieser Zusatz wegfallen (siehe*).

Wir glauben an den einen Gott,

den Vater, den Allmächtigen,

der alles geschaffen hat,

Himmel und Erde,

die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,

Gottes eingeborenen Sohn,

aus dem Vater geboren vor aller Zeit:

Gott von Gott, Licht vom Licht,

wahrer Gott vom wahren Gott,

gezeugt, nicht geschaffen,

eines Wesens mit dem Vater;

durch ihn ist alles geschaffen.

Für uns Menschen und zu unserm Heil

ist er vom Himmel gekommen,

hat Fleisch angenommen

durch den Heiligen Geist

von der Jungfrau Maria

und ist Mensch geworden.

Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,

hat gelitten und ist begraben worden,

ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift

und aufgefahren in den Himmel.

Er sitzt zur Rechten des Vaters

und wird wiederkommen in Herrlichkeit,

zu richten die Lebenden und die Toten;

seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Wir glauben an den Heiligen Geist,

der Herr ist und lebendig macht,

der aus dem Vater und dem Sohn[a] hervorgeht,

der mit dem Vater und dem Sohn

angebetet und verherrlicht wird,

der gesprochen hat durch die Propheten,

und die eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche.

Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.

Wir erwarten die Auferstehung der Toten

und das Leben der kommenden Welt.

Amen.

Es ist das einzige Bekenntnis, in dem die heilige Taufe extra erwähnt wird. Es war früher üblich, es an hohen Festtagen zu sprechen. Das Evangelische Gesangbuch ermöglicht dies nun ohne Kopien.

      7. Die Bekenntnisschriften im Gesangbuch

RWL 852 Einführung

"Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist."

Zum christlichen Glauben gehört das Bekenntnis. Kirchen und Christen bekennen mit dem, was sie sagen, tun und lassen, ihren Glauben. So wird auch mit Liedern und Gebeten der Glaube bekannt.

Das Bekenntnis hat einen doppelten Ausgangspunkt: Es gründet einerseits in dem Bekenntnis Gottes zum Menschen und antwortet auf das Geschenk seiner Liebe. Es erwächst andererseits aus der jeweiligen geschichtlichen Situation.

Schon Israel hat sich gegenüber den anderen Völkern der Alten Welt zu dem Einen Gott bekannt, der allein Herr ist: »Höre, Israel, der Herr ist unser Gott, der Herr allein. Und du sollst den Herrn, deinen Gott, liebhaben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit all deiner Kraft!« In der Geschichte der Kirche hat das Bekenntnis im Wesentlichen drei Formen gefunden: als Glaubensaussage, als Lebensvollzug und als Urkunde.

1. Das christliche Bekenntnis ist Aussage des Glaubens . Es sieht im Handeln des dreieinigen Gottes das Heil der Welt begründet und geschieht im Lobpreis Gottes, im Verkündigen der Herrschaft Jesu Christi und im Anrufen des Heiligen Geistes.

Diese Form des Bekenntnisses hat schon in der frühen Christenheit zu einer großen Zahl von mündlichen und schriftlichen Überlieferungen geführt. Eines der bekanntesten Beispiele ist der Christushymnus, den der Apostel Paulus im Philipperbrief überliefert.

2. Das christliche Bekenntnis vollzieht sich im Leben als Zustimmung zur Liebe Gottes , als Dienst an seinen Geschöpfen, als Einstimmen in den Glauben anderer Christen, aber auch als »Absage an den Anspruch der vergehenden Welt«. Diese Form begegnet uns sowohl im Leben einzelner Christen als auch im Leben christlicher Gemeinden und Kirchen in vielfältiger Gestalt.

3. Das christliche Bekenntnis hat seinen Niederschlag in Urkunden gefunden, die in einer bestimmten geschichtlichen Situation entstanden sind und durch einen kirchlichen Entscheidungsakt oder durch allgemeinen Gebrauch legitimiert wurden. In dieser Form bezeugen die Glaubensbekenntnisse als aktuelle Auslegungen der Heiligen Schrift die Wahrheit des Evangeliums - etwa gegenüber Irrlehren -, besitzen sie wegweisenden Charakter und symbolisieren sie die Einheit des Glaubens für die Gemeinden und Kirchen, in denen sie in Geltung sind.

In allen drei Formen ist das Bekenntnis Ausdruck des Glaubens an den dreieinigen Gott und nicht nur die Zustimmung zu einer bestimmten Lehre.

Während das Bekenntnis in Formen der Glaubensaussage und des Lebensvollzuges sich im Laufe der Geschichte der Kirche immer wieder wandelt und erneuert, drängt das Bekenntnis in Form der Urkunde auf bleibende Geltung und Verbindlichkeit. Es wird zur Bekenntnisschrift, die in einer oder mehreren Kirchen maßgebliche Autorität erlangt. Gleichwohl bleiben auch die urkundlichen Bekenntnisse an ihre besondere geschichtliche Situation gebunden und bedürfen in anderen Situationen der Auslegung und Ergänzung. Die Kirche wird durch sie auch nicht daran gehindert, sondern im Gegenteil dazu herausgefordert, neue verbindliche Bekenntnisse zu formulieren, wenn neue biblische Erkenntnisse oder geschichtliche Situationen dazu nötigen.

Im Evangelischen Gesangbuch werden darum den wichtigsten Bekenntnissen aus der frühen Geschichte der Kirche und aus der Reformationszeit Lehrzeugnisse aus dem 20. Jahrhundert hinzugefügt.

In unserem Gesangbuch, das ja eigentlich als Hausbuch gedacht war, sind die wesentlichen Bekenntnisse abgedruckt. Unter den Nr. 813 – 818 s.1243ff sind Glaubenszeugnisse aus unseren Tagen abgedruckt.

  1. Kennzeichen des Evangelischen Christseins heute

Die folgenden Abschnitte sind entnommen aus der Schrift „Perspektiven für das Reformationsjubiläum 2017“ Hrg. Geschäftsstelle der EKD in Wittenberg www.luther2017.de.

Zur Frage „Was heißt evangelisch heute?“ werden u.a. folgende Punkte hervorgehoben.

Die Überschriften stammen von mir.

Mündigkeit/Verständlichkeit/Volkssprache

Dass die Person unmittelbar vor Gott steht, schließt ein, dass sie versteht, was sie glaubt, und deshalb Rechenschaft über ihren Glauben geben kann – der Christ ist nach reformatorischer Auffassung ein zur Mündigkeit berufener Christ. Deswegen war es ein zentrales Anliegen der Reformation, dass die Bibel in die Volkssprachen übersetzt und dass die Predigt als an die Schrift gebundene, selbständig verantwortete Auslegung ein unverzichtbarer Bestandteil des Gottesdienstes wurde. So wurde die Reformation für viele Völker zur Schöpferin ihrer Schriftsprache. Und sie brachte ein spezifisches Verhältnis des Protestantismus zu Sprache und Wort hervor. Dieses schlug sich in Dichtung und Literatur nieder, zunächst innerhalb der Kirche, dann aber auch in der Breite einer sich verselbständigenden säkularen Kultur.

Bildung und Schulpflicht

Aus der Grundüberzeugung mündigen Christseins erwuchsen Bildungsanspruch und Bildungsimpetus der Reformation: Glaube sollte gebildeter Glaube sein, Katechismen wurden Instrumente für ein Lernen, das zum Verstehen des Glaubens führt. Zur Heranbildung von Christenmenschen, die zugleich Weltpersonen sind, sollte es an jedem Ort Schulen geben. Dieser Bildungsimpetus zog die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und Bildungsteilhabe in protestantischen Territorien nach sich, die dann Allgemeingut der abendländischen Welt werden sollten.

Kirche und Staat

Die im Glauben begründete unmittelbare Stellung der Person vor Gott schließt aus, dass politische Institutionen Zugriff auf den Glauben der Menschen haben. Mit diesem Grundsatz, in dem die Forderung der Reformation nach einer klaren Unterscheidung zwischen Kirche und Staat ihren tiefsten Grund hat, ist die Basis zur Ausbildung der modernen Grundrechte von Religions- und Gewissensfreiheit gelegt. Allerdings ist eine so motivierte und der Gewährung von Religions- und Gewissensfreiheit verpflichtete Unterscheidung zwischen Kirche und Staat in der Geschichte des Protestantismus selbst vielfach nicht hinreichend eingehalten worden.

Priestertum aller Getauften/Gemeindegesang/Musik

Das Priestertum aller Getauften fand seinen liturgischen Ausdruck im gottesdienstlichen Gemeindegesang als Gestalt der Verkündigung des Wortes. Damit legte die Reformation zugleich den Grundstein zu einer großen und vielfältigen musikalischen Kultur von wachsender Bedeutung. Die zahlreichen Formen gottesdienstlicher Vokal- und Instrumentalmusik, bis heute ein besonderes Kennzeichen evangelischen Christentums, wirken in ihrer Ausstrahlung weit über den kirchlichen Raum hinaus.

Diakonie

Der von der Reformation als Konsequenz der Freiheit des Christenmenschen bestimmte Dienst am Nächsten und an der Gemeinschaft hatte eine Neugestaltung der Sozialordnung und des Sozialwesens im Protestantismus zur Folge. So wurde es Sache der Gesamtgemeinde, für soziale Problemfälle zu sorgen (Krankenhäuser, Armenfürsorge) – reformatorische Impulse wurden damit zum Ausgangspunkt für die soziale Verantwortung der Kommunen in der modernen Welt.

Beruf und Berufung

Das Verständnis des Berufs im Sinne einer besonderen geistlichen Berufung, wie es bis dahin auf das Mönchtum bezogen war, wurde auf alle Bereiche des Lebens ausgedehnt – die Tätigkeit eines jeden Christen an seinem Ort galt nun als Beruf, in dem Gott mit gleichem geistlichen Rang zu dienen war. Diese Überzeugung, dass die gesamte Berufswelt Bewährungsfeld für das christliche Leben ist, setzte nicht zuletzt eine bis dahin unbekannte Dynamik des Wirtschaftens frei.

Herausforderung interreligiöser Dialog

Die religiöse Welt verändert sich tiefgreifend; die westlichen Gesellschaften bewegen sich in die Richtung multikultureller und multireligiöser Verhältnisse, wenn sie nicht schon von diesen geprägt sind. In dieser Situation sind die Einsichten, die in den Gegen-sätzen und im Miteinander der christlichen Konfessionen gewachsen sind, hilfreich zur Geltung zu bringen.

Ein ev. Zuhause in der Welt

Angesichts der Pluralität von religiösen und weltanschaulichen Prägungen wächst der Sinn für das Gemeinchristliche. Dabei behalten die jeweiligen Profile ihre besondere Bedeutung: In der globalen Gesamtperspektive der „einen Christenheit“ und über sie hinaus äußert sich das Verlangen, kulturell, aber auch religiös ein identifiziertes und identifizierbares Zuhause zu haben.

(Aktualisierte Fassung eines Vortrags vor dem Brackeler Presbytrerium im März 2013)

Pfarrer i.R. Gerd Kerl                     Brackel, den 2.7.2021

 

Benutzte Literatur:

Wilhelm H. Neuser, Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß, Bielefeld 2002

Jürgen Kampmann, Von der altpreußischen Provinzial-zur westfälischen Landeskirche, Bielefeld 1998

Theodor Bräcker, Ländliche Verhältnisse aus älterer und neuerer Zeit veranschaulicht durch Bilder aus der Geschichte Brackels, Dortmund 1896, Neu hrsg. Von Manfred W. Schwarz 1980

Jens Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Band 1: Ahaus bis Hüsten. Bielefeld 2008. Seite 297-300

Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (RWL) Gütersloh 1996